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6 oder 3 ? Nur eine Haushaltsfrage?

Autorenbild: Steffen Quasebarth
Steffen Quasebarth
29. Sept.
9 Min. Lesezeit

Manchmal bewegen sich politische Debatten lange nebeneinander her – und plötzlich treffen sie sich an einem Punkt. Und für einen Moment, herrscht Irritation und die Frage - war das so gewollt ?


So verhält es sich gerade in Sachen Thüringer Medienpolitik.


Am Dienstag, den 29. September hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie die Novelle des Thüringer Landesmediengesetzes beschlossen und an den Landtag weitergeleitet hat. Die Staatskanzlei spricht von einem "moderneren Medienrecht", von "neuen Spielräumen für private Rundfunkveranstalter", von "erstmals möglichem kommerziellem Lokalradio" und ausdrücklich auch von einer "Stärkung der Bürgermedien".


Manches ist wohl wirklich eine Frage der Perspektive


Gleichzeitig ist öffentlich geworden, dass bei der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Überlegungen bestehen, die Zahl der Bürgerradio-Standorte künftig von sechs auf drei zu reduzieren.


Das eine hat formal mit dem anderen zunächst nichts zu tun.

Politisch und medienstrukturell lässt es sich aber kaum voneinander trennen.

Denn am Ende geht es in beiden Fällen um dieselbe Frage:


Wie soll lokale Medienvielfalt in Thüringen künftig aussehen – und was ist sie uns wert?


Ein Gesetz für einen Hörfunkmarkt, der sich verändert hat


Das Thüringer Landesmediengesetz stammt in seiner Grundstruktur aus dem Jahr 2014, das sollte man wissen, wenn man das, was gerade geschieht verstehen will.


Seit 2014 hat sich der Medienmarkt fundamental verändert. Streaming, Podcasts, Plattformen und soziale Netzwerke beeinflussen nicht nur neu, wie Menschen Medien nutzen. Sie haben vor allem auch Werbemärkte verschoben.


Das trifft vor allem klassische private Radiosender.

Die Landesregierung reagiert darauf mit dem sogenannten Funkhausmodell. Nach dem bisher bekannten Referentenentwurf soll künftig ein Veranstalter zwei landesweite Hörfunkvollprogramme betreiben können. Bislang getrennte und konkurrierende Anbieter sollen enger zusammenarbeiten oder sich zusammenschließen dürfen.


Verlassen wir den Konjunktiv und reden über Thüringer Realität:

ANTENNE THÜRINGEN und LandesWelle Thüringen.

Beide Unternehmen sitzen inzwischen unter derselben Adresse in der Schwanseestraße 143 in Weimar. ANTENNE THÜRINGEN sendet seit 1993, LandesWelle seit 1995. Beide verfügen weiterhin über eigene landesweite Zulassungen und regionale Auseinanderschaltungen.


Dass man unter diesen Bedingungen über Synergien redet, finde ich zunächst einmal nicht überraschend.

Auch deshalb habe ich mich in den vergangenen Monaten dem Funkhausmodell nicht grundsätzlich verwehrt.


Denn die eigentliche Frage war für mich immer eine andere: Wie viel wirtschaftliche Zusammenarbeit ist möglich, ohne dass aus zwei Programmen am Ende nur noch ein publizistischer Akteur mit zwei Marken wird?

Darüber habe ich inzwischen auch mit den Beteiligten gesprochen. Und natürlich muss ich anerkennen, dass ein Funkhaus im Sektor Privatradio wirtschaftlicher arbeiten kann, wenn es nicht jede Struktur doppelt vorhält.


Aber in die Diskussion gehört eben auch der Punkt, dass Medienpolitik wirtschaftliche Stabilität nicht mit publizistischer Vielfalt verwechseln darf.


Die TLM hat den Druck beim Privatradio bereits anerkannt


Wie konkret die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, zeigt eine Entscheidung der TLM-Versammlung vom 15. September.

Auf Antrag von ANTENNE THÜRINGEN und LandesWelle Thüringen wurden die quantitativen Programmauflagen für Informationsanteil und Regionalisierung zunächst für zwölf Monate ausgesetzt. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist möglich.


Die TLM begründet dies ausdrücklich mit der im Jahr 2026 erheblich verschlechterten wirtschaftlichen Lage der Medienschaffenden.

Noch im Frühjahr hatte die TLM LandesWelle einer gründlichen Analyse unterzogen. Ergebnis: Der Anteil informierender und beratender Wortbeiträge lag im untersuchten Tagesprogramm bei 14,8 Prozent und damit knapp am bisherigen Mindestwert von 15 Prozent.

Man kann die Entscheidung der TLM deshalb durchaus nachvollziehen: Wenn wirtschaftlicher Druck dazu führt, dass ein Angebot insgesamt gefährdet ist, kann eine vorübergehende Entlastung sinnvoller sein als das starre Festhalten an einer Quote.

Aber genau an dieser Stelle beginnt für mich die andere Seite der Geschichte.

Drehen wir die Medaille also einmal herum und schauen uns die Rückseite an.


Beim Bürgerfunk geht es plötzlich nicht um Entlastung, sondern um Standorte


Thüringen hat derzeit sechs Bürgerradios:


Radio F.R.E.I. in Erfurt, Radio LOTTE in Weimar, Radio OKJ in Jena, Wartburg-Radio in Eisenach, Radio ENNO in Nordhausen und SRB im Städtedreieck Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg.


Diese sechs Standorte sind nicht irgendwann zufällig übrig geblieben.

Die TLM-Versammlung hat sie erst 2023 erneut zugelassen. Fünf erhielten weitere vier Jahre, Radio LOTTE zunächst zwei. Die TLM beschrieb ihren Auftrag damals selbst sehr klar: lokale und regionale Information, Medienbildung, chancengleicher Zugang und die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, eigene Beiträge herzustellen und zu verbreiten.


Für 2025 stellte die TLM den sechs Bürgerradios insgesamt 975.000 Euro zur Verfügung. Für 2026 sind es erneut 975.000 Euro. Zusätzlich finanziert die TLM weitere Medienbildungsangebote; insgesamt spricht sie von rund zwei Millionen Euro für Bürgermedien und Medienbildung.


Noch im Januar sagte TLM-Direktor Jochen Fasco:

Die Bürgerradios trügen maßgeblich zur Medienvielfalt bei, und ihre Arbeit werde von stabilen und guten Nutzungszahlen honoriert.


Und trotzdem steht jetzt eine ganz andere Struktur im Raum.


Die Landesarbeitsgemeinschaft Bürgermedien spricht von einer geplanten Reduzierung von sechs auf drei Standorte. Nach ihrer Darstellung soll der künftig verfügbare Finanzrahmen bei etwa 750.000 Euro liegen. Gegenüber der bisherigen Förderung wäre das eine Differenz von ungefähr 250.000 Euro jährlich.


Die LAG fordert deshalb zu Recht zunächst Transparenz darüber, welche Alternativen geprüft wurden: Rücklagen, Umschichtungen, Einsparpotenziale und andere Finanzierungsmodelle.

Noch ist darüber keine Entscheidung der TLM-Versammlung gefallen.

Das ist wichtig.

Aber dass diese Überlegung überhaupt auf dem Tisch liegt, verändert die Debatte.


Heute in Jena: Was ein Bürgerradio eigentlich ist


Ich war heute auf Einladung von Radio OKJ beim Medientag im Schillerhof in Jena.

Der Termin stand schon lange fest. Aber mit der aktuellen Debatte im Hintergrund bekommt so ein Besuch natürlich noch einmal ein anderes Gewicht.


Radio OKJ beschreibt sich selbst als Bürgerradio für Jena und Umgebung. Es bietet Bürgerreportern, Praktikanten, Jugendlichen und ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit, selbst Radio zu machen. Mit „RABATZ“ gibt es Medienbildungsangebote für Kinder, mit „LuxOhr“ eine Jugendredaktion; zugleich produziert der Sender lokale Information und überträgt beispielsweise Stadtratssitzungen.


Das Interessante daran ist für mich nicht allein das Radioprogramm.


Es sind die Menschen, die durch diese Einrichtungen gehen, durch sie geprägt werden, von der aus sie Impulse mit ins Aussen tragen.


Jemand lernt dort zu recherchieren. Ein anderer lernt, ein Interview zu führen. Kinder erleben, wie aus einer Idee ein Beitrag wird. Jugendliche lernen, Quellen zu überprüfen. Vereine und Initiativen lernen, Öffentlichkeit herzustellen.

Und diese Menschen gehen anschließend wieder nach Hause.

In ihre Familien.

In Schulen.

In Vereine.

In ihre Betriebe.

In ihre Communities.


Das ist der Punkt, an dem man die Wirkung von Bürgermedien nur noch sehr unvollständig mit Einschaltquoten beschreiben kann.

Medienbildung endet nicht beim Teilnehmer eines Workshops.

Sie multipliziert sich.


Vom Konsumenten zum Produzenten


Vielleicht ist das sogar die interessanteste Funktion dieser Einrichtungen.

Wir reden viel über Medienkompetenz.

Meist meinen wir damit: Menschen sollen lernen, Falschinformationen zu erkennen, Quellen einzuschätzen, soziale Medien vernünftig zu benutzen und sich von KI-generierten Inhalten nicht täuschen zu lassen.


Das alles hat seine Berechtigung. Und doch sind die Wege der Vermittlung nicht selten didaktisch hölzern, frontal, auf Unterrichtung, denn auf Erfahrung ausgelegt.


Bürgerradios lehren Medienkompetenz durch Tun - der schnellsten, tiefsten und nachhaltigsten aller Lehrmethoden.


Medienkompetenz entsteht eben auch und vor allem dann, wenn Menschen selbst Medien produzieren.

Wer einmal einen Beitrag recherchiert hat, weiß anschließend, warum Quellen wichtig sind.

Wer selbst geschnitten hat, weiß, wie leicht Aussagen aus Zusammenhängen gelöst werden können.

Wer selbst eine Sendung verantwortet hat, versteht anders, was Öffentlichkeit bedeutet.


Radio F.R.E.I. beispielsweise bietet offene Sendeflächen und eigene Kinder- und Jugendredaktionen an.

Und die Bürgerradios arbeiten dabei keineswegs nur nebeneinander.

Das Musikmagazin „Handmade“ wird beispielsweise gemeinsam von den Thüringer Bürgerradios produziert und von Jena über Erfurt, Weimar, Eisenach, Nordhausen bis Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg ausgestrahlt.

Das ist keine Konkurrenzstruktur.

Es ist ein Netzwerk.


Genau deshalb ist „sechs oder drei“ nicht nur eine Haushaltsfrage


Man kann selbstverständlich fragen, ob Strukturen effizienter organisiert werden können.

Man muss es sogar.

Aber ein Bürgerradio ist eben nicht nur Studio, Frequenz und Personalstelle.

Es ist ein lokales Netzwerk.


Das Netzwerk von Radio OKJ ist ein anderes als das von ENNO in Nordhausen.

Die Strukturen in Eisenach funktionieren anders als in Jena.

Erfurt ist nicht Saalfeld.

Hochschulstandorte haben andere Voraussetzungen als ländlich geprägte Regionen.

Schulen, Vereine, Kultur, Ehrenamt, Mobilität, Altersstruktur – all das unterscheidet sich.

Deshalb überzeugt mich die Vorstellung nicht ohne Weiteres, man könne sechs bestehende Standorte einfach in einen Wettbewerb um drei verbleibende Plätze schicken und damit objektiv feststellen, welche die „besten“ sind.

Genau diesen Einwand erhebt auch die Landesarbeitsgemeinschaft Bürgermedien.


Eine Schieflage, über die man reden muss


Die LAG hat ihre Kritik heute sehr zugespitzt formuliert:

„Privatfunk bekommt eine Schonfrist. Bürgerfunk bekommt einen Sparplan.“

Das ist die Position der Bürgermedien – nicht meine Beschreibung eines abgeschlossenen Sachverhalts.

Aber die dahinterliegende Frage halte ich für berechtigt.


Die TLM hat beim kommerziellen Rundfunk quantitative Anforderungen für zunächst zwölf Monate ausgesetzt, mit Verlängerungsoption.


Gleichzeitig müssen die Bürgerradios weiterhin erhebliche programmliche Verpflichtungen erfüllen. Die LAG verweist unter anderem auf sieben Stunden selbstgestaltetes redaktionelles Programm an Werktagen sowie konkrete Vorgaben zu originärer lokaler und regionaler Information.


Wirtschaftlicher Druck existiert also auf beiden Seiten.

Die Instrumente, mit denen darauf reagiert wird, könnten aber unterschiedlicher nicht sein.


Und nun kommt das Landesmediengesetz hinzu


Genau deshalb ist der Zeitpunkt der Novelle so interessant.

Die Landesregierung möchte erstmals kommerzielles Lokalradio ermöglichen.

Nach dem bislang bekannten Referentenentwurf soll dies sogar ein Stück weit den Verlust an Anbieterpluralität kompensieren, der durch das Funkhausmodell entstehen kann.


Kann diese Logik funktionieren?

Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?


Ich behaupte nur dann, wenn tatsächlich neue journalistische lokale Angebote entstehen. Doch woher sollen die kommen, wenn der Kuchen schon für 2 Private nicht reicht?


Auch die TLM hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf darauf hingewiesen, dass kommerzielles Lokalradio nur dann einen Vielfaltsverlust auf Landesebene ausgleichen könne, wenn solche Angebote tatsächlich entstehen, redaktionell eigenständig sind und nicht wiederum von denselben wirtschaftlichen Strukturen dominiert werden.

Denn das war eine der Bedingungen, auf die auch ich bei der Bewertung des Gesetzentwurfs allergrößtes Gewicht gelegt hatte.


Und das war einer der Gründe, warum wir im Konsultationsverfahren zusätzliche Regelungen zur lokalen Publizistik und zur angemessenen Berücksichtigung der Bürgermedien bei Frequenzzuweisungen und ihrer Auffindbarkeit vorgeschlagen haben.


Die Staatskanzlei hatte uns anschließend mitgeteilt, dass sie beide Punkte grundsätzlich aufgreifen wolle. Das ist natürlich erfreulich.

Der final vom Kabinett beschlossenen Gesetzestext wird die Staatskanzlei ins Oktoberplenum einbringen.


Die andere Perspektive


Auch die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Mitteldorf, hat sich heute zu Wort gemeldet.

Sie begrüßt, dass die Landesregierung die dezentrale Bürgermedienlandschaft zumindest berücksichtigt, hält die vorgesehenen Regelungen aber für unzureichend. Für ihre Fraktion seien Bürgerradios regionale Ankerpunkte für Information und Medienbildung.


Das Funkhausmodell bewertet sie dagegen grundsätzlich anders: Die Linke lehnt die Ermöglichung privatwirtschaftlicher Fusionen ab, weil sie darin eine Schwächung der Medienvielfalt sieht.

Hier unterscheiden sich unsere Einschätzungen.


Ich halte es für sinnvoll, die wirtschaftlichen Realitäten des privaten Hörfunks anzuerkennen und Kooperationen nicht grundsätzlich zu verhindern.

Mein Schwerpunkt liegt deshalb weniger auf einem Verbot des Funkhausmodells als auf der Frage, wie Vielfalt innerhalb einer veränderten Marktstruktur gesichert werden kann.


Bei den Bürgermedien gibt es wiederum deutlichere Schnittmengen.


Ein Blick in den Regierungsvertrag


Denn die Debatte um die Bürgermedien beginnt ja nicht bei null.

CDU, BSW und SPD haben im Regierungsvertrag 2024 ausdrücklich vereinbart:

Die Unterstützung der Thüringer Bürgermedien solle erhöht und aktuelle technische Verbreitungsmöglichkeiten sollten sichergestellt werden.

Begründet wird das damit, dass Bürgermedien für gesellschaftlichen Dialog und die repräsentative Einbeziehung der Zivilgesellschaft unerlässlich seien.

Dieser Satz steht da.

Und an ihm muss sich die weitere Entwicklung messen lassen.


Und die alte Tante SPD?


Matthias Hey war heute nicht mit mir in Jena.

Aber wir haben über dieses Thema intensiv gesprochen, und bei mindestens einem Punkt sind wir uns sehr einig:

Die Bürgermedien haben für Thüringen eine Bedeutung, die weit über ihre reine Funktion als Radiosender hinausgeht, und ihre Strukturen müssen erhalten werden.

Wie genau eine dauerhafte Finanzierung organisiert werden kann, darüber wird man reden müssen.


Aber das Ziel sollte klar sein: Die vorhandenen Strukturen dürfen nicht allein deshalb verschwinden, weil kurzfristig einige Hunderttausend Euro im System fehlen.

Gerade wenn wir gleichzeitig neue Aufgaben und neue Erwartungen an Medienbildung formulieren.


Vielleicht müssen wir die Frage deshalb größer stellen


Die derzeitige Diskussion wird schnell zu einer Frage von 250.000 Euro.

Das ist nachvollziehbar.

Aber möglicherweise ist die eigentliche Frage größer.


Was kostet es uns, wenn wir drei dieser Orte verlieren?


Nicht nur finanziell.

Sondern an lokalen Netzwerken.

An Ehrenamt.

An Medienbildung.

An Zugängen für Menschen, die in kommerziellen Medien kaum vorkommen.

An journalistischer Erfahrung.

An Kooperationen mit Schulen.

Und an Vertrauen.


Solche Strukturen kann man sehr schnell abbauen. Vielleicht ein Woche, oder zwei. Aber sie wieder aufzubauen, dafür zu sorgen, dass die Menschen wieder Vertrauen fassen, das dauert Jahre.


Medienvielfalt ist nicht bloß ein Paragraph


Ich halte die Novelle des Landesmediengesetzes weiterhin grundsätzlich für sinnvoll.

Der private Hörfunk braucht Spielräume.

Kommerzielles Lokalradio kann zusätzliche journalistische Angebote schaffen.

Die Regeln müssen moderner, die Umsetzung digitaler werden.


Aber genau deshalb sollte diese Reform nicht bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privater Anbieter stehen bleiben.


Wenn wir von Medienvielfalt sprechen, gehören alle drei Ebenen zusammen:

öffentlich-rechtlicher Rundfunk,

privater Rundfunk

und Bürgermedien.


Sie erfüllen unterschiedliche Funktionen.


Keine davon ersetzt die andere.


Und vielleicht ist das die eigentliche Erkenntnis dieser etwas merkwürdigen medienpolitischen Woche:

Wir diskutieren gleichzeitig darüber, wie wir kommerziellen Hörfunk wirtschaftlich stabilisieren, neue lokale Anbieter ermöglichen und bestehende Bürgermedien möglicherweise halbieren.


Verzeihung, aber das passt noch nicht zusammen.

Bevor Entscheidungen fallen, sollten wir deshalb sehr genau hinschauen, rechnen und miteinander reden.

Denn die Frage ist am Ende nicht, ob Thüringen sechs kleine Radiosender braucht.

Die Frage ist, wie viele Orte wir uns noch leisten können, an denen Menschen enttäuscht, resigniert und bar jedes Vertrauens in die Politik ihres Landes zurück gelassen werden.


Und das ist eine deutlich größere Frage.


Steffen Quasebarth vor einem Hörfunkstudio (Studio AI)
Steffen Quasebarth vor einem Hörfunkstudio (Studio AI)

 
 
 

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